AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der RCN Medizin- und Rehatechnik GmbH


Allgemeines

Für sämtliche Verkäufe gelten ausnahmslos unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Angebot und Vertragsschluss

Nicht befristete Angebote erfolgen stets freibleibend. Maße, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen und oder Farbangaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt auch für Angaben in Katalogen und Prospekten. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen anderen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Alle Angaben im Rahmen eines Angebotes sind lediglich Richtwerte und stellen nur dann eine im Einzelfall zugesicherte Eigenschaft dar, wenn dieses ausdrücklich gesondert schriftlich durch uns bestätigt wird. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Ebenso Konstruktionsänderungen von abgebildeten Artikeln. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Veränderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übertragungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Auftraggebers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser. Auch nach Auftragsannahme behalten wir uns das Recht zu unvermeidlichen Abänderungen des Auftrages vor.

Lieferung und Lieferfristen
Die Transportkosten werden von uns separat berechnet. Die Wahl des Versandweges steht uns frei und erfolgt nach bestem Wissen für die billigste und schnellste Verfrachtung, ohne Haftung. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Die Ware ist während des Transportes versichert. Es gilt die im Einzelfall vereinbarte Lieferzeit. Unvorhergesehene Verzögerungen bei der Fertigung und sonstige Hindernisse, wie in Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen bei uns oder in den Betrieben unserer Zulieferer berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

Mängelgewährleistung
Für sachgemäße und gute Ausführung unserer Lieferung übernehmen wir eine Gewähr derart, daß wir innerhalb der ersten drei Jahre nach Lieferung nachweislich durch Werkstoff- oder Herstellungsfehler schadhaft oder unbrauchbar gewordenen Teile nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzen oder ausbessern. Etwa ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei einem dreimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich der mangelhaften Sache Herabsetzung der Vergütung oder - nach seiner Wahl - Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Wir sind von jeder Mängelgewährleistungsverpflichtung befreit, wenn der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Mangels der Ware wegen seines Anspruchs Klage erhoben hat oder wir unsere Verpflichtungen anerkannt haben. Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die der Auftraggeber oder ein Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vornehmen, heben unsere Gewährleistungsverpflichtung auf. Von einer Gewährleistung sind ferner alle solche Mängel ausgenommen, die auf eine bestimmungsgemäße und natürliche Abnutzung zurückzuführen sind oder als Folge übermäßiger Beanspruchung, unrichtiger Behandlung oder gewaltsamer Beschädigung auftreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erhaltene Lieferungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher und verborgener Mängel hin zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn Sie uns innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Erkennt der Empfänger Schäden an der Verpackung (Transportschäden), so hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Originalfrachtbrief, Tatbestandsaufnahme und Abtretungserklärung des Empfängers sind unverzüglich an uns zu senden.

Haftung
Für Schäden - unmittelbare oder mittelbare Schäden - haften wir nur, wenn uns mindestens ein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

Haftung bei konstruktiven Veränderungen
Konstruktive Veränderungen von unseren Artikeln durch den Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten sind nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und unsere Geschäftsleitung zuvor ihr Einverständnis erklärt hat. Zu diesem Zweck ist uns ein verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Veränderungen ohne unsere Einverständniserklärung vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistung und Haftung unsererseits.

Rückgaberecht
Bestellte Waren können innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt werden, wenn dies bei Bestellung und Auftragsbestätigung so vereinbart war. Bei Rücknahme werden eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes sowie die angefallenen Transportkosten erhoben. Rücksendungen müssen frachtfrei erfolgen und dürfen erst nach Absprache mit uns erfolgen. Die entsprechende Rechnungskopie muss der Rücklieferung beiliegen. Sonderbauten sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Alle Rücksendungen sind für uns kostenfrei abzufertigen, andernfalls wird die Annahme verweigert. Eine Gutschrift kann nur erfolgen, wenn die Artikel unverändert, nicht benutzt und unbeschädigt sind.

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise in unseren Verkaufsunterlagen betreffen den Zeitpunkt der jeweiligen Herausgabe. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in diesen Preisen nicht enthalten und wird erst am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, sind die Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. Bei Zahlungseingang binnen 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Wird die 30-tägige Zahlungsfrist überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Verzugszinsen werden mit 2 % p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. Wechsel werden nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber im Sinne des § 364 Abs. 2 BGB angenommen. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Auftraggeber. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der gelieferten Ware verbleibt bei uns als Sicherheit für die jeweiligen sämtlichen - auch bedingten oder befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter - auf die uns gehörende Ware, wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich per eingeschriebenen Brief oder per Telefax benachrichtigen. Auf Anforderung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung zur Kenntnis zu geben.

Datenspeicherung
Wir sind berechtigt personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist 55471 Sargenroth/Hunsrück. Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten 55469 Simmern/Hunsrück.

Drucken